Obwohl wir sicher und überzeugt von der Ehrlichkeit und Integrität aller Mitglieder der Clozen-Community sind, wird im Falle eines Streitfalls von dem/der Verkäufer/in ein Filmbeweis der Verpackung und des Versands des Pakets/Umschlag verlangt. Im Streitfall wird der/die Käufer/in auch aufgefordert, einen Film über den Empfang und das Auspacken der Ware.

Bei Filmen über den Versand eines Pakets/Umschlag wird darum gebeten, besonders auf die folgenden Elemente zu achten:

  • Der Artikel (oder das Bündel), der/das in das Paket/Umschlag
    eingelegt wurde;
  • Die Endverarbeitung der Verpackung (Kleberolle, Schnur usw.);
  • Vorfrankierte Etikette der Schweizerischen Post, die sichtbar und nicht verwischt ist;
  • Hinterlegung am Schalter der Schweizerischen Post mit endgültigem Verschluss des Pakets am Schalter bei Sendungen über CHF 500.00.

Bei Filmen über den Empfang eines Pakets/Umschlag wird darum gebeten, besonders auf die folgenden Elemente zu achten:

  • Das gesamte ungeöffnete Paket/Umschlag;
  • Die beschädigten Teile;
  • Die Endbearbeitung der Verpackung (Kleberolle, Schnur, usw.);
  • Vorfrankierte Etikette der Schweizerischen Post, die sichtbar und nicht verwischt ist;
  • Öffnen des Pakets/Umschlag und Hervorhebung des Inhalts;
  • Der oder die Artikel, die nicht der Beschreibung des/der Verkäufers/in entsprechen.


Wichtiger Hinweis:

Um den Schutz der geschädigten Partei und möglicherweise eine Rückerstattung zu gewährleisten, benötigt Clozen diese Beweise, um den Streitfall zu lösen.