Wie versende ich ein Paket/Umschlag auf Clozen, wenn ich Verkäufer/in bin?
Die Versandkosten
Die Versandkosten sind immer im Gesamtpreis der Bestellung enthalten und werden standardmässig von den Käufer/innen übernommen. Verkäufer/innen haben jedoch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen.
Die Schweizer Post
Um deine Pakete/Umschläge zu versenden, musst du zuerst die vorfrankierte Etikette der Schweizer Post ausdrucken, die von Clozen zur Verfügung gestellt wird, wenn die Bestellung vom/von der Käufer/in aufgegeben wurde, und diese gut sichtbar auf das Paket/Umschlag kleben.
Achtung: Die vorfrankierte Etikette entspricht der Paket/Umschlaggrösse, die du bei der Veröffentlichung deines Artikels ausgewählt hast.
Wenn du ein Bündel von Artikeln verkauft hast, wurdest du gebeten, die Paket/Umschlaggrösse anzupassen, um das Bündel zu versenden. In diesem Fall entspricht die vorfrankierte Etikette der Schweizerischen Post, die dir zur Verfügung gestellt wurde, dem von dir angegebenen Format.
Wenn die Paket/Umschlaggrösse des versandten Pakets/Umschlag die ursprünglich angegebene Paket/Umschlaggrösse überschreitet, werden dir die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt.
Frist für den Versand
Der Artikel oder das Bündel muss innerhalb von 5 Tagen nach der Bestellung des/der Käufers/in versandt werden.
Bitte beachte: Wenn du das Paket/Umschlag so schnell wie möglich verschickst, ist die Wahrscheinlichkeit geringer, dass es zu Problemen beim Versand kommt.
Die Bestellung wird storniert, wenn Clozen nicht innerhalb von 5 Tagen nach Abschluss des Verkaufs ein Update der Sendungsverfolgung erhält.
Verfolgung von Sendungen
Du findest auf Clozen unter "Meine Verkäufe", "Meine Einkäufe" und in deinem Chat-Thread alle Informationen über den Versand deines Pakets/Umschlag, darunter auch die Tracking-Nr.. Diese kann auch auf der Website der Schweizerischen Post verwendet werden.
Wichtig:
Obwohl wir von der Ehrlichkeit und Integrität aller Mitglieder der Clozen-Community überzeugt sind, wird im Falle eines Streitfalls ein Filmbeweis der Verpackung und des Versands des Pakets/Umschlag vom/von der Verkäufer/in verlangt. Im Streitfall wird der/die Käufer/in auch aufgefordert, einen Film über den Empfang und das Auspacken des Pakets/Umschlag vorzulegen.
Bei Filmen über den Versand von Paketen/Umschlag wird darum gebeten, besonders auf die folgenden Elemente zu achten:
- Der Artikel (oder das Bündel), der/das in das Paket/Umschlag eingelegt wurde;
- Die Endverarbeitung der Verpackung (Kleberolle, Schnur usw.);
- Vorfrankierte Etikette der Schweizerischen Post, die sichtbar und nicht verwischt ist;
- Hinterlegung am Schalter der Schweizerischen Post mit endgültigem Verschluss des Pakets am Schalter bei Sendungen über CHF 500.00.
Bei Filmen über den Empfang von Paketen/Umschlag wird darum gebeten, besonders auf die folgenden Elemente zu achten:
- Das gesamte ungeöffnete Paket/Umschlag;
- Die beschädigten Teile;
- Die Endbearbeitung der Verpackung (Kleberolle, Schnur usw.);
- Vorfrankierte Etikette der Schweizerischen Post, die sichtbar und nicht verwischt ist;
- Öffnen des Pakets/Umschlag und Hervorhebung des Inhalts;
- Der/die Artikel, der/die nicht der Beschreibung des/der Verkäufers/in entspricht/entsprechen.